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Biozidverordnung |
Ab dem 1.9.2013 tritt die neue EU-Bioziverordnung in Kraft.
Diese schreibt entsprechende Kennzeichnungen bei Produkten vor.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stehts Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Anstelle dem Wort Biozid kann auch die genaue Produktart-Produktgruppe gennant werden. Dieser Hinweis beim Produkt ist auch Pflicht,
wenn die Inhaltsstoffe nicht in der Tabelle der gefährdenen Stoffe aufgeführt sind, das Biozid / der Inhaltsstoff aus einem natürlichem Produkt besteht, z.B. Lavendel, Teebaumöl, Seife oder für das Produkt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorliegt weil die enthaltenen Menge an gefährdenen Stoffen zu gering ist.
Die Gefährlichkeit oder Gesundheitsgefährdung kann für den einzelnen Anwender auch in Form einer Allergie oder Gegenreaktion mit anderen Stoffen bestehen, oder frei nach dem Lehrsatz von Paracelsus : die Dosis macht das Gift.
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